Angenehmere Lektüre mit weniger langen Zeilen!

Der grosse Steuersenkungsschwindel

Was Sie über Steuern garantiert noch nie wissen wollten, hier aber trotzdem um die Ohren geschlagen bekommen

Dies ist eine redigierte Fassung der Texte zur Steuerpolitik aus dem WoZ-Tagebuch vom 19. Dezember 2002 bis 8. Januar 2003. Dort wird die Sache etwas ausführlicher erklärt, ausserdem wird auch die Altersvorsorge abgehandelt.

Wir beginnen mit einem kleinen Steuerkatechismus. Zuerst die Sinnfrage: Steuern warum? Ist zwar banal, aber eine griffige Formulierung kann nie schaden: weil sich das Staatswesen alles Geld, das es für seine Angehörigen ausgibt, bei ebendiesen Angehörigen beschaffen muss. Und was sind Steuern?

1. Öffentlich

2. Abgaben

3. Ohne unmittelbare Gegenleistung

Und was soll das heissen?

1. Öffentlich: Wenn Sie den Sitzungssaal Ihres Kantonsparlaments mieten, um darin eine Tortenschlacht zu veranstalten, zahlen Sie dem Staatswesen Geld, aber aufgrund eines banalen Mietvertrages, den Sie genauso gut mit dem Dorftrottel oder einer beliebigen anderen Person im In- oder Ausland abschliessen könnten. Eine Steuer hingegen kann die Abgabe an den Staat nur dann sein, wenn der Staat Ihnen gegenüber als Staat auftritt, also mit seiner hoheitlichen Gewalt und nicht als Vertragspartner oder Almosenempfänger.

2. Abgaben: Sie geben Geld ab (nicht alles ist banal, dieser Punkt aber schon).

3. Ohne unmittelbare Gegenleistung: Das unterscheidet die Steuern von Gebühren für Pässe, Baubewilligungen und so weiter. Sie zahlen die Steuern weder, weil das Staatswesen etwas Bestimmtes für Sie getan hat, noch erwerben Sie damit irgendein Recht. Sie müssen zahlen, weil Sie dem Staat persönlich (durch Ihren Aufenthalt) oder wirtschaftlich (durch Ihre Firma oder Ihr Haus) angehören, und damit basta.

Es kommt auf Sie an ...

Sie denken beim Stichwort Steuern zuerst an Ihre Steuererklärung. Sind das DIE STEUERN? Die Steuererklärung ist auf jeden Fall nicht übel: Über dieses Formular hantieren Sie mit nicht weniger als sechs verschiedenen Steuern (Einkommenssteuer Kanton, Vermögenssteuer Kanton, Kopfsteuer, Gemeindesteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer).

Bei der Steuererklärung sind Sie das so genannte Steuersubjekt. Steuersubjekt ist immer, wer zahlen muss. Das Steuerobjekt ist Ihr Einkommen und/oder Ihr Vermögen. Steuerobjekt ist, was besteuert wird. Die Einkommens- und Vermögenssteuern sind Subjektsteuern, weil es bei den Steuern auch auf Sie ankommt. Ob Sie zum Beispiel verheiratet sind. Ob Sie Kinder haben. Ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung haben. Ob Sie teure Krankheiten hatten. All das beeinflusst die Höhe der Steuern. Nein, das ist nicht selbstverständlich. Es ist nicht einmal die Regel, sondern die Ausnahme. Die Regel sind so genannte Objektsteuern. Hier zählt nur das Steuerobjekt. Ihr Radiogerät zum Beispiel. Die Billag fragt nicht, ob es funktioniert, ob es je läuft und was Sie damit hören. Du haben Radio, du zahlen Radiosteuer. Dass das Ding Konzession genannt wird und von einer Billag AG kassiert wird, kann Sie nicht mehr verwirren, denn Sie wissen nun ja, was eine Steuer ausmacht: Sie müssen zahlen, weil das Staatswesen Sie mit seiner Hoheitsgewalt dazu zwingt, und eine unmittelbare Gegenleistung, ein zumutbares Programm zum Beispiel, gibt es nicht. Eine klassische Objektsteuer ist auch die Hundesteuer. Gross oder klein, beisst oder macht das sonst nie und überhaupt: Sie kosten alle gleich viel. Ein Musterbeispiel von Objektsteuer ist die Verrechnungssteuer, mit der Sie auf Ihrer Steuererklärung am Rande zu tun haben. Ein Musterbeispiel wegen des legendären Artikels 14 des Verrechnungssteuergesetzes: «Die steuerbare Leistung ist bei der Auszahlung (...) ohne Rücksicht auf die Person des Gläubigers um den Steuerbetrag zu kür- zen (...).»

Sie haben recht gelesen, so brutal, so gemein, so erbarmungslos können Steuern sein, und das Gesetz schämt sich nicht mal dafür: ohne Rücksicht! Schon gar nicht auf die Person! Abziehen! Egal, wens trifft! Das, LeserInnen, waren noch Gesetzestexte. Nichts von dem Blablagummigummischwammquark, der seit der Ära Koller aus dem EJPD quillt und der alles und nichts bedeuten kann.

... auf die Zahl ihrer Köpfe!

Gehen wir weg von den Steuern, die so heissen, zu den Steuern, die nicht so heissen. Die Radiokonzession hatten wir weiter oben schon. Noch nicht erwähnt haben wir die Arbeitslosenversicherung. Noch nicht erwähnt haben wir die AHV-Lohnabzüge. Mit den ALV-Abzügen ist es nicht anders: Der Staat kassiert aufgrund seiner Hoheitsgewalt ohne unmittelbare Gegenleistung (Ausführlicheres zum Steuercharakter von AHV und ALV finden Sie im Online-Tagebuch unter www.woz.ch).

Und nun denken Sie mal an die Krankenkassenprämie. Eine Steuer? Aber sicher!

Der Staat verpflichtet Sie gesetzlich, einer Krankenkasse Prämien zu bezahlen. Sie sind gezwungen, jede Leistung mitzubezahlen, auch wenn Sie selber nie eine beanspruchen. Und wenn Sie doch in eine Ambulanz verladen und zusammengebostitcht werden müssen, so wird man das mit Ihnen auf jeden Fall machen, wie in jedem zivilisierten Land auf der Welt. Ob Sie versichert sind, fragt man nachher, und ob Sie die Prämie bezahlt haben, fragt man gar nie. Das Gesundheitswesen ist de facto staatlich.

Aber das Geld geht an die Krankenkasse? An eine vom Bund überwachte, die die Leistungen gemäss Bundesgesetz erbringen muss, und zwar darum, weil das Gesetz Sie verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten. Nix Vertrag. Alles Gesetz. Sie zahlen, weil der Bund Sie mit seiner Hoheitsgewalt (Krankenversicherungsgesetz KVG) dazu verpflichtet, und dies ohne unmittelbare Gegenleistung. Die Krankenkassenprämie ist eine Steuer.

In allen Ländern Europas wird ein staatliches Gesundheitssystem mit Steuern finanziert. Der Sonderfall Schweiz zeigt sich in der besonders demokratischen Ausgestaltung dieser Steuer: Es ist eine Kopfsteuer. Nicht Ihr Einkommen zählt, sondern die Zahl Ihrer Köpfe. Dieses europaweit einmalige System schafft die vollkommene Steuergerechtigkeit im Sinne von Maggie Thatcher: Egal ob Milliardärin oder Arbeitsloser: Die «poll tax» ist für alle gleich.

Was die Bibel sagt

Kommen wir zur Sache. Steuern: Wer soll wie viel zahlen?

Viele werden es für selbstverständlich halten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einzelnen, also das Einkommen, massgebend sein sollten. Dies war und ist allerdings alles andere als selbstverständlich, und die Regel ist es schon gar nicht. Da kann es noch zehnmal in den Verfassungen stehen (zum Beispiel Bundesverfassung Artikel 127.2).

Nehmen wir trotzdem mal das Einkommen als Massstab und schauen, wie sich verschiedene Steuern dazu verhalten.

Lineare Steuern: Die Steuer umfasst einen festen Prozentsatz des Einkommens. Dieses System ist den AHV-Steuern auf den Löhnen eigen. Bei einem Steuersatz von 5,05 Prozent wird ein Einkommen von 2000 Franken mit 101 Franken belastet, ein Einkommen von 20 000 Franken mit 1010 Franken, jedes Mal 5,05 Prozent eben.

Auf den ersten Blick möchte man einem solchen System eine Art natürliche Gerechtigkeit zuerkennen. Dies wäre jedoch falsch, und zwar aus folgendem Grund: Der Erhalt des eigenen Lebens, das bedeutet die Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Unterkunft, kostet einen Betrag, der für alle Menschen ähnlich und somit unabhängig vom Einkommen ist.

Nehmen wir einmal an, der reine Lebenserhalt koste 1500 Franken. Das sind:
75 Prozent von einem Einkommen von 2000 Franken. Es bleiben somit 25 Prozent oder 500 Franken zum Steuernzahlen oder für andere schöne Dinge.
7,5 Prozent von einem Einkommen von 20 000 Franken. Hier verbleiben nun 92,5 Prozent oder 18 500 Franken zum Steuernzahlen.

Daraus folgt, dass ein System, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt, bei höheren Einkommen nicht bloss einen entsprechend höheren Betrag, sondern auch einen höheren Prozentsatz vorsieht. Solche Steuern sind:

Progressive Steuern: Beispiele: direkte Bundessteuer und Einkommenssteuer der Kantone. Sie basieren auf dem Engel-Schwabsche-Gesetz: Der Anteil des Einkommens, der für den unmittelbaren Lebenserhalt gebraucht wird, ist umso grösser, je tiefer das Einkommen ist. Es brauchte nicht einmal neuzeitliche Volkswirte, um dies zu erkennen, dieses Gesetz findet sich schon in der Bibel: Eine arme Witwe wird verhöhnt, weil sie in der Synagoge nur die kleinstexistierende Münzeinheit gespendet hat, während Pharisäer grosse Beträge locker machten. Ein Hippie aus Galiläa klärt die Gemeinde darüber auf, dass die Witwe, gemessen an dem, was sie überhaupt hat, mehr gegeben hat als alle anderen. Die Gegner des progressiven Steuersystems lassen ihn dafür umgehend kreuzigen.

Später hingegen, in einer Zeit, in der die Marktwirtschaft ein Adjektiv hatte, galt das progressive Steuersystem als Selbstverständlichkeit. Selbst der Zürcher Wirtschaftsfreisinn leistete sich eine Verfassung, die die Steuerprogression als gerecht definiert:

«Die Gesetzgebung bestimmt die Arten der für den Kanton und für die Gemeinden zu beziehenden Steuern sowie die Anwendbarkeit des Grundsatzes einer gerechten progressiven Belastung der Steuerpflichtigen nach der Grösse ihrer Mittel und des Grundsatzes der Steuerbefreiung kleiner Einkommen und Vermögen.»

Seit die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Staaten vom Modell Friedman/Pinochet/Thatcher/Reagan beherrscht wird, sind die progressiven Steuern auf dem Rückzug. Sie werden nach und nach durch ihr Gegenteil ersetzt, also durch:

Degressive Steuern: Je weniger Sie verdienen, desto mehr davon müssen Sie abgeben. Eine Art natürliche Ordnung in jedem Staat, in dem die Reichen regieren (und wo ist es nicht so?) und der kein Adjektiv vor der Marktwirtschaft braucht. Das klassische Beispiel in der Schweiz ist die Krankenkassenprämie. Nehmen wir einmal an, sie betrage 200 Franken:

Degressiv wirkt auch die Mehrwertsteuer. Die einheitliche Steuer, zum Beispiel auf Nahrungsmittel oder Trambillette, frisst bei kleineren Einkommen natürlich einen grösseren Teil weg als bei grösseren.

Fassen wir zusammen. Wir haben festgestellt, dass

  1. die progressive Besteuerung von Einkommen zur Zeit der sozialen Marktwirtschaft selbst von Rechtsparteien als gerecht erachtet wurde;
  2. jede andere Art von Besteuerung die Leute mit hohen Einkommen bevorzugt, weil ihnen nach Steuern nicht nur ein höherer Betrag, sondern ein höherer Anteil vom verfügbaren Einkommen übrig bleibt;
  3. die progressiven Steuern die Ausnahme und die degressiven oder linearen die Regel sind.

Zwölf Jahre Steuersenkungsschwindel

Wenn Sie die letzten zwölf Jahre in diesem Sonnensystem verbracht haben, haben Sie von einem Haufen von Steuersenkungen gehört, sowohl von geforderten wie auch von erfolgten. Das Muster bestand in der Regel darin, dass die bürgerlichen Parteien Steuersenkungen forderten und durchsetzten und die Linken und Grünen erfolglos dagegen waren. Es scheint so zu sein, dass die Bürgerlichen tiefe und die Linken hohe Steuern wollen.

Das mit den Linken ist ein Fall für sich (mehr dazu nächste Woche). Was die Bürgerlichen angeht, so trügt der Schein. In den letzten zwölf Jahren passierte Folgendes:

Dieselben Bürgerlichen, die eben mit dem so genannten Steuerpaket den Superreichen des Landes zwei bis drei Milliarden jährlich schenken wollen, haben der nächsten Mehrwertsteuererhöhung bereits zugestimmt. Die Forderung nach Steuersenkungen beziehungsweise die Empfindlichkeit bei Steuererhöhungen ist also sehr selektiv, und das hat System.

Das beste Beispiel für diese Politik ist die Partei, deren Rhetorik gegen Stüüre am lautesten ist. Im letzten eidgenössischen Wahlkampf, also genau damals, als die Zeitungen mit dem Slogan «Steuern runter! Damit deinem Schatz mehr zum Leben bleibt!» gepflastert waren, überwies der Nationalrat mit der üblichen Mehrheit von SVP, FDP und CVP die Motion Schmid, der damals noch kein halber Bundesrat, sondern ein SVP-Nationalrat war.

Die Motion verlangte, die direkte Bundessteuer zu senken und dafür die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte anzuheben, sodass die Superreichen weniger und alle anderen mehr zahlen müssten. Ebendies wird jetzt gemacht, die Senkung ist im Differenzbereinigungsverfahren, die MwSt.-Erhöhung zur Kompensation wird nicht im gleichen Paket behandelt, damit es weniger auffällt.

Wer die Reichsten in diesem Land reicher und alle anderen ärmer machen will, kann das nicht gut so formulieren. Samuel Schmid suchte nach einer Begründung, fand nichts und kam schliesslich gerade in diesem Nichts auf einen genialen Ausweg: Er sagte, dass der Wechsel von direkten Steuern zu indirekten Steuern ein altes Prinzip der schweizerischen Steuerpolitik sei. Dies stimmt zwar überhaupt nicht, aber es tönt so schön technisch, dass man es für plausibel hält, insbesondere dann, wenn man nicht recht versteht, worum es genau geht.

Den Trick müssen Sie sich merken. Beim nächsten Streit darüber, wer zum Beispiel putzen muss oder wer die Zeitung zuerst kriegt, erklären Sie Ihre Bevorzugung einfach zu einem alten Prinzip.

Warum der Schwindel funktioniert

Aber zurück zur Steuererhöhung, die sich derzeit im helvetischen Parlament abspielt. Die bürgerlichen Parteien versuchen den Eindruck zu verbreiten, sie kämpften für tiefere und die Linken für höhere Steuern. Es ist höchste Zeit, dieser Behauptung die Wirklichkeit gegenüberzustellen: Die bürgerlichen Parteien kämpfen seit langem erfolgreich für immer höhere Steuern für den grössten Teil der Bevölkerung und für die Begünstigung einer sehr kleinen und sehr reichen Minderheit.

Die Umschichtung von der direkten Bundessteuer zur Mehrwertsteuer ist nur ein Beispiel unter vielen. Jede Steuerreform der letzten zwölf Jahre schuf direkt oder indirekt eine Mehrbelastung für den grössten Teil der Bevölkerung zwecks Entlastung der Spitzenverdiener. Der Erfolg dieser Politik ist gut messbar: Die Leute mit tieferen Einkommen haben Jahr für Jahr weniger Kaufkraft.

Man fragt sich natürlich, wie es Economiesuisse und Co. geschafft haben, die Steuererhöhungspolitik von SVP und Konsorten als ihr Gegenteil darzustellen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Es bleiben einige offene Fragen: Warum eigentlich nicht die Steuern für Familien senken? Was macht die SP im Bundeshaus in der Steuerpolitik falsch? Was macht die SP sonst noch falsch?


Zum zweiten Teil: Der grosse Familienförderungsschwindel.

Zum Director's Cut: Altersvorsorge, Steuern und andere Buchhaltereien umfassend erklärt im WoZ-Tagebuch vom 19. Dezember 2002 bis 8. Januar 2003

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